29.08.2013 · Fachbeitrag · Personalmanagement
Bei Arbeitsunfähigkeit ist Dienstwagen nicht im Betrieb abzuliefern
Ein Mitarbeiter ist während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht verpflichtet, einen Dienstwagen im Betrieb abzuliefern. Er muss ihn lediglich an seinem Wohnort an den Arbeitgeber herausgeben, entschied das LAG Berlin-Brandenburg.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig