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29.08.2013 · Fachbeitrag · Personalmanagement

Bei Arbeitsunfähigkeit ist Dienstwagen nicht im Betrieb abzuliefern

Ein Mitarbeiter ist während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht verpflichtet, einen Dienstwagen im Betrieb abzuliefern. Er muss ihn lediglich an seinem Wohnort an den Arbeitgeber herausgeben, entschied das LAG Berlin-Brandenburg.