29.04.2019 · Nachricht · Personalmanagement
Arbeit auf Abruf: Wie konkret ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag anzugeben?
| In § 12 Abs. 1 S. 2 TzBfG ist geregelt, dass in der arbeitsvertraglichen Vereinbarung über die Arbeit auf Abruf die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit festzulegen ist. Wie konkret ist die Arbeitszeit anzugeben? |