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· Fachbeitrag · Personalmanagement

Ab 01.07.2017 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen

| Ab 01.07.2017 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Damit erhöhen sich die auszahlbaren Beträge an Mitarbeiter, deren Gehalt gepfändet wurde. |

 

Weiterführender Hinweis

  • Übersicht „Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2017“ auf wvm.iww.de → Abruf-Nr. 44639152
Quelle: Ausgabe 06 / 2017 | Seite 1 | ID 44642179