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· Fachbeitrag · Lohnabrechnung

Ab 1. Juli 2013 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen

| Ab 1. Juli 2013 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Damit erhöhen sich unter anderem die auszahlbaren Beträge an Mitarbeiter, deren Gehalt gepfändet wurde. |

 

Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird im zweijährigen Turnus jeweils zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum angepasst. Der steuerliche Grundfreibetrag hat sich seit dem letzten Stichtag um 1,57 Prozent erhöht. Hieraus resultiert die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen:

  • Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1.045,04 Euro (bisher: 1.028,89 Euro).