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· Nachricht · Geringfügige Beschäftigung

Reicht Stundenzettel als Nachweis für Arbeitszeiten?

| Ein Leser fragt: Ich habe Ihren Beitrag „Minijobs ohne geregelte Arbeitszeiten werden seit 01.01.2019 sozialversicherungspflichtig“ in WVM 3/2019 gelesen. Lt. Gesetz sind Aushilfen verpflichtet, einen Stundenzettel zu führen. Reicht dieser als Nachweis für die tatsächlich gearbeiteten Stunden aus oder muss tatsächlich in einem Vertrag oder dem Personalfragebogen eine genaue bzw. maximale Stundenzahl pro Woche/Monat angegeben werden? Rechtsanwalt Thomas Lackmann gibt die Antwort. |

 

Antwort | Nein. Der Stundenzettel reicht gerade nicht aus. Die Arbeitszeit muss klar vertraglich geregelt werden. Aus dem Stundenzettel ergibt sich nicht die vereinbarte, sondern allein die tatsächlich geleistete Arbeit.

 

Weiterführender Hinweis

  • Beitrag „Minijobs ohne geregelte Arbeitszeiten werden seit 01.01.2019 sozialversicherungspflichtig“, WVM 3/2019, Seite 15 → Abruf-Nr. 45702334
Quelle: Ausgabe 05 / 2019 | Seite 2 | ID 45747799