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· Fachbeitrag · Datenschutz

Datenvernichtung im Maklerunternehmen: Darauf kommt es in der Praxis an

von RAin Heike Mareck, externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund

| Bedeutet Datenvernichtung in Ihrem Maklerunternehmen, dass Sie einen Aktenvernichter bereitgestellt oder einen externen Dienstleister beauftragt haben? Falls ja, sollten Sie sich spätestens jetzt ‒ seit Inkrafttreten der DSGVO ‒ mit dem Thema auseinandersetzen. Sie sollten z. B. ein Konzept zur datenschutzgerechten Vernichtung erstellen und Verträge mit Datenentsorgern prüfen. Damit können Sie Bußgelder und Ärger vermeiden. |

Datenvernichtung im Maklerunternehmen

Vielen Maklern ist zwar bewusst, dass sie ihre nicht mehr benötigten vertraulichen Unterlagen datenschutzgerecht entsorgen oder vernichten müssen. Wie sie dabei genau vorgehen müssen, ist ihnen aber häufig unklar. Stellen Sie sich daher zunächst folgende Fragen:

 

  • Wie entsorgen Sie bisher Datenträger (Papier, CD, Festplatten, USB-Sticks, Chipkarten usw.) mit personenbezogenen Daten?