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· Fachbeitrag · Büro-Organisation

Nennung des Namens mit Zusätzen auf der Homepage

| Ich habe eine Frage zu meiner Homepage: Im Kopfbereich meiner Homepage habe ich die Firmenbezeichnung (e. K.) nach dem Firmennamen weggelassen. Im Impressum steht der Name und die Bezeichnung vollständig. Ist das so in Ordnung? |

 

Antwort | Ja, es reicht, wenn Sie die Firmenbezeichnung (e. K.) im Impressum angeben, sofern Ihr Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sowie ohne Hürden abrufbar ist. Das ergibt sich aus Telemediengesetz (TMG) und § 11 VersVermV:

  • § 5 TMG regelt, welche Angaben zu veröffentlichen sind und wie diese vorgehalten werden müssen: