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21.10.2014 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

An- und Verkauf von Deckungskarten ist umsatzsteuerfrei

| Der An- und Verkauf von Deckungskarten durch einen Versicherungsmakler ist eine nach § 4 Nr. 11 UStG umsatzsteuerfreie Tätigkeit des Versicherungsmaklers. Das hat der BFH entschieden. |