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27.06.2013 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

Selbstanzeige: Kein Verlust der Straffreiheit bei Einspruch

| Oberstes Ziel von Steuersündern, die eine Selbstanzeige beim Finanzamt einreichen, ist die strafbefreiende Wirkung. Diese ist nach Ansicht des LG Heidelberg auch dann nicht gefährdet, wenn man gegen die Steuerbescheide nach der Selbstanzeige Einspruch einlegt, um zum Beispiel niedrigere Steuernachzahlungen durchzusetzen. |