·Nachricht ·Umgang mit dem Finanzamt
Keine Fristwahrung durch Erklärung beim falschen Finanzamt
| Die Einreichung der Steuererklärung bei einem örtlich unzuständigen Finanzamt wahrt nicht die Erklärungsfrist. Das hat der BFH entschieden und sich damit der von den Instanzgerichten vertretenen Auffassung entgegengestellt (BFH, Urteil vom 13.02.2020, Az. VI R 37/17, Abruf-Nr. 216563). |
Quelle: Ausgabe 09 / 2020 | Seite 1 | ID 46736637