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· Fachbeitrag · Reisekosten

Verpflegungspauschalen: Die neuen Regelungen und die Folgen für Ihr Maklerbüro

von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Ab dem 1. Januar 2014 gilt das neue Reisekostenrecht. Insbesondere wird der Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ durch die „erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt. Weitere Kernpunkte der Reform sind neue Verpflegungspauschalen, die Mahlzeitengestellung im Rahmen von Dienstreisen sowie Änderungen bei den Übernachtungskosten. Erfahren Sie in dieser Ausgabe anhand von praktischen Beispielen, welche Änderungen bezüglich der Verpflegungspauschale und der Mahlzeitengestellung auf Sie zukommen. |

Verpflegungspauschale künftig zweistufig

Bei den Verpflegungsmehraufwendungen gibt es ab dem 1. Januar 2014 nur noch zwei Beträge:

 

  • Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte hat Ihr Mitarbeiter Anspruch auf eine steuerfreie Verpflegungspauschale in Höhe von 12 Euro.