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· Fachbeitrag · Nießbrauch

Vorbehaltsnießbrauch bei Ehegatten: Diese Steuerfallen sollten Sie kennen und umgehen!

von Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

| Der Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken ist in der Praxis ein beliebtes Gestaltungsmittel, um Vermögen schon zu Lebzeiten auf potenzielle Erben zu übertragen, dem Vorbehaltsnießbraucher bzw. Erblasser jedoch auch künftig die Grundstückserträge zu sichern. Vorsicht ist aber geboten, wenn ein Mietobjekt nur einem Ehegatten gehört, dieser es jedoch auf einen Abkömmling unter Vorbehalt des Nießbrauchs zugunsten der Eheleute überträgt. |

Vorbehaltsnießbrauch

Beim Vorbehaltsnießbrauch überträgt der bisherige Eigentümer ein Grundstück entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte. Gleichzeitig behält er sich ein Nutzungsrecht (Nießbrauch) am übertragenen Grundstück vor und bleibt weiterhin nutzungsberechtigt. Der neue Eigentümer erhält nur das Grundstück, das von vornherein mit dem Nießbrauchsrecht belastet ist. Die Bestellung des Nießbrauchs ist keine Gegenleistung des Erwerbers.

 

Bei einer vermieteten Immobilie sind dem bisherigen Eigentümer aufgrund seines Nutzungsrechts die Mieteinnahmen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen. Gleichzeitig kann er die Aufwendungen, die er aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung zu tragen hat, als Werbungskosten abziehen.