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01.07.2015 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

Arbeitgeberdarlehen: So wird der geldwerte Zinsvorteil ermittelt

| Gewähren Sie einem Mitarbeiter ein privates Darlehen, ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern, wenn die vereinbarten Zinsen niedriger sind als die marktüblichen. Das BMF erläutert aktuell die lohnsteuerlichen Spielregeln. Als Arbeitgeber, der Sie kein Kreditinstitut sind, berechnen Sie den geldwerten (Zins-)Vorteil wie folgt (BMF, Schreiben vom 19.5.2015, Az. IV C 5 – S 2334/07/0009, Abruf-Nr. 144553 ) . |