18.09.2019 · Nachricht · Lebensversicherung
Rückwirkende Erfassung von Gewinnen aus LV-Verkauf
Die rückwirkende Erfassung von Gewinnen aus der Veräußerung von Lebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, ist verfassungsgemäß. So sieht es das FG Münster.
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