30.07.2015 · Fachbeitrag · Krankenversicherung
Selbst getragene Krankheitskosten sind keine Sonderausgaben
Krankheitskosten, die der Versicherte selbst trägt, um in den Genuss einer Beitragsrückerstattung seiner Krankenversicherung zu kommen, sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, so das FG Münster (Urteil vom 17.11.2014, Az. 5 K 149/14 E, Abruf-Nr. 143878 ). Das FG hat die Revision zugelassen. Grund seien die zu dieser Frage beim BFH anhängigen Verfahren (BFH, Az. VI R 33/13 und X R 43/13).
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