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14.11.2016 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

Kein Sonderausgabenabzug für selbst getragene Krankheitskosten

| Vereinbart ein privat Krankenversicherter einen Selbstbehalt, um geringere Versicherungsbeiträge zu zahlen, kann er seine deswegen selbst getragenen Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben abziehen. Die Selbstbeteiligung sei kein Beitrag „zu“ einer Krankenversicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG. Das hat der BFH jetzt klargestellt (BFH, Urteil vom 01.06.2016, Az. X R 43/14, Abruf-Nr. 189656 ). |