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· Fachbeitrag · Kfz-Kosten/Betriebsausgaben

Bei teurem Betriebs-Pkw auf Angemessenheitsprüfung durch Finanzamt einstellen

von Christian Ollick, Dipl.-Finw. (FH), Herford

| Schaffen Sie einen teuren Betriebs-Pkw für Ihr Maklerunternehmen an, kann es zu Diskussionen mit Ihrem Finanzamt kommen. Der Grund: Fahrzeugkosten sind nicht absetzbar, wenn sie zum unangemessenen Repräsentationsaufwand gehören. WVM erläutert Ihnen, wann der Fiskus eine Anschaffung als unangemessen einstufen kann ‒ und welche Argumente dagegen sprechen. |

Abzugsverbot für unangemessenen Repräsentationsaufwand

Sie sind grundsätzlich frei darin, welche Betriebsausgaben Sie auf sich nehmen, um Ihrem Maklerunternehmen zum wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen. Sie können somit auch Ihren Betriebs-Pkw frei wählen. Das Finanzamt beanstandet es aber, wenn Sie einen unangemessenen Repräsentationsaufwand betreiben. Hierunter versteht man einen Aufwand, der die (private) Lebensführung betrifft und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen ist (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG).

 

Stuft das Finanzamt bestimmte Kosten Ihres Maklerunternehmens als unangemessenen Repräsentationsaufwand ein, erkennt es nur den angemessenen Teil der Kosten als Betriebsausgaben an.