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27.09.2017 · Nachricht · Kapitalvermögen

Alt-Fondsanteile: Steuerfreiheit fällt Ende 2017 weg

| Für Wertsteigerungen von Investmentanteilen, die sich vor Einführung der Abgeltungsteuer (01.01.2009) im Depot befanden, gilt nur noch bis Ende 2017 Bestandsschutz. Werden solche Alt-Anteile ab 01.01.2018 verkauft, sind die Wertzuwächse steuerpflichtig. Ausnahme: Wertzuwächse bis zu einem Freibetrag von 100.000 Euro bleiben steuerfrei. So steht es im „Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung“. |