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21.02.2015 · Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag

Aufstockung des Investitionsabzugsbetrags im Folgejahr möglich

Haben Sie für ein bestimmtes Wirtschaftsgut einen Investitionsabzugsbetrag gebildet, können Sie diesen in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufstocken. Das hat der BFH – gegen die Ansicht der Finanzverwaltung – entschieden.