16.09.2019 · Nachricht · Gewerbesteuer
Rentenberater sind gewerbesteuerpflichtig
| Rentenberater sind nicht freiberuflich im Sinne des § 18 EStG tätig, sondern erzielen gewerbliche Einkünfte. Sie sind gewerbesteuerpflichtig. Das hat der BFH im Fall von zwei Rentenberaterinnen entschieden, die im Rechtsdienstleistungsregister registriert sind. |