12.07.2019 · Nachricht · Finanzierungs-LV
Sicherheits-Kompakt-Renten: Finanzierungskosten aufzuteilen
| Finanzierungskosten für den Erwerb einer Sicherheits-Kompakt-Rente, die den Abschluss einer Rentenversicherung als Versorgungs- und einer Lebensversicherung als Tilgungskomponente zum Gegenstand hat, sind aufzuteilen: In Werbungskosten, die anteilig den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG und den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 1 EStG zuzuordnen sind. Der BFH hat betont, dass das auch nach Einführung des Werbungskostenabzugsverbots mit der Abgeltungsteuer gilt. |