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29.06.2015 · Fachbeitrag · Familienverträge

Zinsloses Betriebsdarlehen an Ehegatten ist steuerlich ungünstig

| Auch ein zinsloses Darlehen, das ein Ehegatte dem anderen gewährt, um Verbindlichkeiten seines Gewerbebetriebs zu tilgen, ist dem Betriebsvermögen des Darlehensnehmers zuzuordnen und mit 5,5 Prozent abzuzinsen. Ob diese – vom FG München vertretene und für Unternehmer ungünstige – Auffassung richtig ist, muss der BFH entscheiden. |