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· Fachbeitrag · Familienverträge

Arbeitsverhältnisse mit Ehegatten und Kindern im Maklerunternehmen richtig gestalten

| Viele Gründe sprechen für die Beschäftigung eines Familienangehörigen als Arbeitnehmer Ihres Maklerunternehmens: Durch den Betriebsausgabenabzug des Gehalts lässt sich die Belastung mit Gewerbesteuer mindern, wenn diese nicht voll anrechenbar ist. Über einen Minijob können Sie einen Teil Ihres Gewinns faktisch steuerfrei stellen. Alternativ können Sie bei entsprechender Vergütung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis herstellen. Das Erreichen solcher Ziele setzt jedoch voraus, dass das Finanzamt das Arbeitsverhältnis anerkennt. |

Anforderungen der Finanzverwaltung

Ein Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten wird steuerlich nur anerkannt, wenn

  • es ernsthaft gewollt,