08.03.2019 · Fachbeitrag · Courtage/Provision
Passivierung stornobehafteter Vermittlungsprovisionen – Aufwendungen aktivieren?
| Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit Provisionsvorschüssen stehen, wie z. B. Löhne und Gehälter, Sofortabschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter, Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten sind nicht zu aktivieren. Das hat der BFH klargestellt. WVM erläutert, wie sich die vermittlerfreundliche Entscheidung in der Praxis auswirkt. |