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20.03.2020 · Nachricht · Bilanz

Bewertung von Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen

| Neue Tabellenwerte sind künftig der pauschalen Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich von Dienstjubiläen zugrunde zu legen. Die bisherigen Werte beruhen im Wesentlichen auf den „Richttafeln 2005 G“ von Professor Klaus Heubeck. Diese wurden im Juli 2018 durch die „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ ersetzt. Das BMF hat daher mit Schreiben vom 27.02.2020 die bisherigen Tabellenwerte durch die Werte, die auf den „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ beruhen, ersetzt. |