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30.01.2019 · Nachricht · Betriebsausgaben/Altersversorgung

Kein Abzug für Zuwendungen an Unterstützungskasse

| Zuwendungen des Arbeitgebers an eine Unterstützungskasse in Form einer Gehaltsumwandlung von 50 Prozent für die Altersversorgung seiner bei ihm beschäftigten Ehefrau sind steuerlich nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden, nachdem es sich die Umstände des Streitfalls genau angesehen hat. |