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25.03.2015 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Ständig wechselnde Tätigkeitsorte – unbeschränkter Abzug

| Auch Fahrtkosten eines Selbstständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine besondere zentrale Bedeutung zukommt, sind mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig. Das hat der BFH zur Rechtslage bis 2013 jetzt klargestellt und den Betriebsausgabenabzug mit dem entsprechenden Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern gleichgestellt (BFH, Urteil vom 23.10.2014, Az. III R 19/13, Abruf-Nr. 143877 ). |