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· Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Sponsoring durch Versicherungsmakler - Die steuerlichen Spielregeln im Überblick

von Dipl. Finanzwirt (FH), Steuerberater Daniel Scherf, Gesellschafter der Steuerkanzlei Scherf, Wirth und Zobel, Bamberg

| Viele Versicherungsmakler treten als Sponsoren auf. Wie die Aufwendungen des Maklerunternehmens ertragsteuerlich zu behandeln sind, wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Sind auch Sie als Sponsor tätig, tun Sie gut daran, sich mit den steuerlichen Spielregeln vertraut zu machen. |

Was ist Sponsoring?

Unter Sponsoring versteht man die Gewährung von Geld oder Sach- und Dienstleistungen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen. Erwartet wird, dadurch eine die eigenen Kommunikations- und Marketingziele unterstützende Gegenleistung zu erhalten. Die Leistungen des Sponsors beruhen dabei regelmäßig auf vertraglichen Vereinbarungen in Form eines Sponsoring-Vertrags zwischen dem Sponsor und dem Empfänger der Leistungen. Darin sind Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers geregelt.

 

Sponsoring ist dadurch gekennzeichnet, dass der Umsatz mittelbar durch ein positives Unternehmensimage gefördert werden soll. Es unterscheidet sich von der klassischen Werbung dadurch, dass regelmäßig nicht die Reklame für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen angestrebt wird.