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· Fachbeitrag · Betriebsausgaben

So gestalten Sie die Abschreibung von GWG mit den höheren Grenzwerten ab 2018 vorteilhaft

von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

| Ab 01.01.2018 gelten bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) neue Regeln. Grund genug, sich mit den Möglichkeiten und Gestaltungen zu beschäftigen, die bei der Abschreibung von GWG bestehen. |

Erhöhte Wertgrenzen für GWG

Die folgenden (neuen) Grenzen gelten für GWG, die nach dem 31.12.2017 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden:

 

  • Der eigentliche Grenzwert für GWG steigt von 410 Euro netto auf 800 Euro netto (§ 6 Abs. 2 S. 1 EStG).