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· Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer verfassungsgemäß?

| Ab 2008 entfiel die Abziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe. In einem Verfahren vor dem BFH wird nun darüber gestritten, ob die Neuregelung verfassungsgemäß ist. |

 

Nach Ansicht des FG Hamburg in erster Instanz sind zwar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung angebracht, sie ist aber nicht verfassungswidrig (FG Hamburg, Urteil vom 29.2.2012, Az. 1 K 48/12; Abruf-Nr. 121320). Nun muss der BFH entscheiden (Az. I R 21/12).

 

PRAXISHINWEIS | Legen Sie gegen Ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch wegen Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe ein. Beantragen Sie gleichzeitig das Ruhen des Verfahrens unter Hinweis auf das beim BFH anhängige Verfahren mit dem Aktenzeichen I R 21/12.

 
Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 4 | ID 34642170