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17.10.2019 · Nachricht · Betriebsausgaben

Kosten des Ehegatten für Begleitung zu Kongressen abziehbar?

| Begleitet die Ehefrau den Ehegatten auf beruflichen Reisen, sind Aufwendungen, die auf die Frau entfallen, nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Diese Auffassung vertritt jedenfalls das FG Münster. Das FG kann sich eine andere Entscheidung nur für den Fall vorstellen, dass der Ehegatte fachlich vorgebildet ist oder zum Teilnehmer in einem Arbeits- oder Angestelltenverhältnis steht. Das will der Unterlegene so nicht hinnehmen. Er wehrt sich mit einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) beim BFH. |