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03.09.2013 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Golf: Mitgliedsbeiträge sind lohnsteuerpflichtig

Viele Makler spielen Golf. Neben der Freizeitaktivität und dem Sport lassen sich hier prima geschäftliche Kontakte knüpfen. Leider führt die Übernahme der Mitgliedsbeiträge für einen Mitarbeiter oder GmbH-Geschäftsführer durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn, entschied der BFH.