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· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

Telekommunikationsgeräte, EDV und Software steuerbegünstigt an Mitarbeiter überlassen

| Sie haben viele Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitern Telekommunikationsgeräte, EDV-Hard- und Software steuer- und sozialversicherungsfrei zu überlassen bzw. die Nutzung arbeitnehmereigener Geräte zu bezuschussen. |

 

Private Nutzung arbeitgebereigener Geräte

Steuer- und sozialversicherungsfrei ist der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten wie Telefon, Handy oder Faxgeräten oder betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten wie PC, Tablets, Smartphones, iPads und Monitoren (§ 3 Nr. 45 EStG).

 

Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit geht weit: Steuerfrei ist nicht nur die private Nutzung des betrieblichen Geräts am Arbeitsplatz im Maklerunternehmen, sondern auch, wenn Ihr Mitarbeiter ein von Ihnen überlassenes Gerät privat nutzt. Entscheidend ist, dass es sich um ein betriebliches Gerät handelt, das heißt, dass Sie Eigentümer des Geräts sind und bleiben. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 45 EStG tritt also nicht ein, wenn Sie dem Mitarbeiter das Telekommunikationsgerät schenken oder verbilligt übereignen.