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11.09.2014 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

Pauschalierung für Zukunftssicherungsleistungen möglich

| Bezuschussen Sie als Arbeitgeber Zukunftssicherungsleistungen Ihrer Mitarbeiter, können Sie dafür seit dem 1. Januar 2014 die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge nicht mehr nutzen. Sie sollten deshalb von monatlicher Zuschusszahlung auf Einmalzahlung umstellen. Dann können Sie nämlich zumindest die Lohnsteuerpauschalierung beantragen. |