11.02.2019 · Nachricht · Altersversorgung/Riesterrente
Kapitalabfindungen für alte Riesterrente ermäßigt besteuern
| Die Kapitalabfindung einer Riester-Kleinbetragsrente ist nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 EStG ermäßigt zu besteuern, wenn die Vertragsparteien bei einer vor dem Jahr 2005 abgeschlossenen Riesterrente nachträglich einvernehmlich eine Kapitalauszahlung anstelle einer Rente vereinbaren. Das hat das FG Nürnberg klargestellt. |