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· Nachricht · Altersversorgung/Riester-Rente

Riester-Zulage an ein Pflichtmitglied eines Versorgungswerks?

| Das BVerfG muss klären, ob die Nichtgewährung der Altersvorsorgezulage an ein Pflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerks verfassungsgemäß ist. Konkret geht es um die Frage, ob auch Pflichtmitglieder berufsständischen Versorgungswerke, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, einen unmittelbaren Anspruch auf die Riester-Zulage nach § 79 S. 1 EStG haben. |

 

Hintergrund | Der BFH hatte im Fall eines ledigen angestellten Rechtsanwalts entschieden, dass Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke keinen unmittelbaren Anspruch auf die Riester-Zulage haben (BFH, Urteil vom 06.04.2016, Az. X R 42/14, Abruf-Nr. 186418).

 

PRAXISHINWEIS | Für ledige Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks besteht noch ein Fünkchen Hoffnung auf Zulage. Denn der Rechtsanwalt hat gegen die BFH-Entscheidung Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. beim BVerfG: 2 BvR 1699/16). Ist ein Pflichtmitglied verheiratet oder lebt es in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann es eventuell über den Partner einen abgeleiteten Riester-Anspruch haben.

 
Quelle: Ausgabe 03 / 2017 | Seite 1 | ID 44515731