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29.04.2019 · Nachricht · Altersversorgung/Pensionszusage

Neue „Heubeck-Richttafeln“ im Jahr der Erteilung einer Zusage

| Wird im Jahr der Erteilung einer Pensionszusage eine Pensionsrückstellung gebildet und erfolgt dies im Jahr der Veröffentlichung neuer „Heubeck-Richttafeln“, existiert kein „Unterschiedsbetrag“ im Sinne des § 6a Abs. 4 S. 2 EStG, der auf drei Jahre verteilt werden müsste. Mit dieser Aussage hat der BFH eine strittige Rechtsfrage geklärt. |