16.05.2019 · Nachricht · Altersversorgung
Mitteilung der ZfA zur fehlenden Zulageberechtigung
| Das Finanzamt muss selbstständig prüfen, ob die Voraussetzungen für den Abzug von Beiträgen zu einem Riester-Vertrag als Sonderausgaben erfüllt sind. Es ist nicht an Mitteilungen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gebunden, entschied das FG Düsseldorf. |