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25.10.2017 · Nachricht · Altersversorgung

Ist der Rechnungszinsfuß von 6 Prozent verfassungswidrig?

| Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 Prozent zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat daher beschlossen, eine Entscheidung des BVerfG darüber einzuholen (Az. beim BVerfG: 2 BvL 22/17). |