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· Fachbeitrag · Abschreibung

Die „neue“ degressive Abschreibung in § 7 EStG:So generieren Sie zusätzliche Liquidität

von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

| Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde u. a. auch eine degressive Abschreibung eingeführt. WVM informiert, welche Rahmenbedingungen dafür gelten und welche Liquiditätsvorteile Sie damit in Ihrem Maklerunternehmen generieren können. |

Um diese gesetzliche Regelung geht es

Konkret soll § 7 Abs. 2 EStG reaktiviert werden. Dieser sah für Investitionen, die im Zeitraum nach dem 31.12.2008 bis vor dem 01.01.2011 getätigt wurden, vor, dass der Investor dafür eine degressive Abschreibung vornehmen konnte. Die Neuregelung ist inhaltsgleich mit dieser alten Regelung. Die Tatbestandsvoraussetzungen lauten:

 

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