Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

05.03.2019 · Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung

Abflammen von Unkraut mit Gasbrenner bei windigem Wetter

Das Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig. Der Wohngebäudeversicherer darf die Leistung im Schadensfall kürzen. Dies hat das OLG Celle klargestellt.