16.01.2013 · Fachbeitrag · Lebensversicherung
Insolvenzschutz durch unwiderrufliches Bezugsrecht
Der unwiderruflich Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung er-wirbt seinen aufschiebend bedingten Anspruch auf die Versicherungsleistung (Rückkaufswert, Todesfallleistung) sofort bei wirksamer Bestellung des Bezugsrechts. Damit bestätigt der BGH seine bisherige Rechtsprechung.
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