30.06.2014 · Fachbeitrag · Kundeninformation
Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms
Das Nichttragen eines Fahrradhelms bei einem Unfall führt nicht dazu, dass einem Radfahrer der Schadenersatzanspruch wegen Mitverschuldens gekürzt werden darf. Das hat der BGH klargestellt.
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