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30.06.2014 · Fachbeitrag · Kundeninformation

Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

Das Nichttragen eines Fahrradhelms bei einem Unfall führt nicht dazu, dass einem Radfahrer der Schadenersatzanspruch wegen Mitverschuldens gekürzt werden darf. Das hat der BGH klargestellt.