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16.09.2016 · Nachricht · Kfz-Versicherung

Vorschadenproblematik auch bei Kaskoschaden

| Auch bei der Geltendmachung eines Kaskoschadens gilt: Will der Versicherungsnehmer (VN), dessen Fahrzeug einen Vorschaden erlitten hat, aus einem neuen Versicherungsfall Rechte für sich beanspruchen, muss er darlegen und beweisen, dass der gesamte Schaden, dessen Ersatz er jetzt beansprucht, auf den Versicherungsfall zurückzuführen ist. So sieht es das AG Mönchengladbach-Rheydt. |