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· Nachricht · Kfz-Versicherung

Vollkasko muss für Schäden an allein losfahrenden Automatikfahrzeug aufkommen

| Der Vollkaskoversicherer muss nach einem Urteil des OLG Braunschweig für Schäden an einem allein losfahrenden Automatikfahrzeug aufkommen. Es hat einem Autofahrer die Reparaturkosten für seinen Pkw zugesprochen. |

 

Der Autofahrer hatte gegen seinen Vollkaskoversicherer auf Ersatz der Schäden nach einer Kollision mit einer Toreinfahrt geklagt. Als Begründung machte er geltend, dass sich sein Automatik-Fahrzeug selbstständig in Bewegung gesetzt habe, obwohl er ausgestiegen und daher niemand am Steuer gewesen sei. Bei dem Versuch, das Fahrzeug zu stoppen, sei er dann aufs Gaspedal gekommen, woraufhin das Fahrzeug nach vorne geschossen sei und einen Torflügel durchbrochen und zwei Stützpfeiler mitgenommen habe.

 

Dies glaubte ihm der Versicherer nicht. Zu Unrecht, befand das OLG. Könne der Sachverhalt im Einzelnen nicht aufgeklärt werden, stehe aber fest, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einen Unfall beruhen könnten, so reiche dies für eine Einstandspflicht des Versicherers aus. Im vorliegenden Fall genügten dem OLG die Angaben des Autofahrers, um vom geschilderten Unfallhergang überzeugt zu sein. Dessen Schilderung stimmte auch mit den Angaben überein, die der Autofahrer unmittelbar nach dem Unfall gegenüber verschiedenen Zeugen gemacht hatte. Auch der beauftragte gerichtliche Sachverständige habe bestätigt, dass die Spuren am Fahrzeug und in der Toreinfahrt zueinander passten und der vom Autofahrer geschilderte Unfallhergang plausibel sei. Immerhin habe sich das Fahrzeug auch bei einem der Versuchsabläufe des Sachverständigen mit einem auf „N“ gestellten Hebel selbständig in Bewegung gesetzt (OLG Braunschweig, Urteil vom 11.02.2019, Az. 11 U 74/17, Abruf-Nr. 207418).

 

Der Versicherungsschutz schied nach den Ausführungen des OLG auch nicht deshalb aus, weil der Autofahrer selbst das Gaspedal betätigt hatte und das Fahrzeug so in das Tor gefahren war. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei davon auszugehen, dass der Autofahrer versehentlich auf das Gaspedal gekommen sei, als er versucht habe, sein allein fahrendes Automatikfahrzeug anzuhalten.

 

Quelle: OLG Braunschweig, Pressemitteilung vom 26.02.2019

Quelle: ID 45770437