25.01.2013 · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Aufklärungsobliegenheit
Wer sich vom Unfallort erlaubterweise entfernt und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht, verstößt gegen § 142 Abs. 2 StGB. Nach Ansicht des BGH bedeutet dies aber nicht automatisch, dass er dadurch vorsätzlich seine Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Fahrzeugversicherer verletzt, was zu dessen Leistungsfreiheit führen würde.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig