14.02.2018 · Nachricht · Kfz-Versicherung
Schadengutachter bestätigt vollständige 130-Prozent-Reparatur
Beauftragt der Geschädigte nach einer 130-Prozent-Reparatur einen Schadengutachter, damit dieser bestätigt, dass die Reparatur vollständig und fachgerecht ausgeführt wurde, muss der Schädiger die dafür aufgewendeten 40 Euro erstatten, entschied das AG Bad Waldsee.
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