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09.01.2018 · Nachricht · Kfz-Versicherung

Nutzungsausfall bei unzumutbarem Zweitwagen

Steht in der Familie zwar noch ein Fahrzeug zur Verfügung, kann in bestimmten Fälllen nach dem Unfall dennoch Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden. Ein solcher Fall liegt nach Ansicht des AG Duisburg-Hamborn vor, wenn in der konkreten Situation die Nutzung des Fahrzeugs unzumutbar ist.