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06.12.2018 · Nachricht · Kfz-Versicherung

Nutzungsausfall als Antwort auf Mietwagendiskussionen

| Einen Mietwagen gefahren zu haben, hindert den Geschädigten nicht, Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen. Vor dem AG Ettlingen hat der Geschädigte damit dem eintrittspflichtigen Versicherer ein Schnippchen geschlagen. |