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30.06.2014 · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung

Ersatz beschädigter Gegenstände durch Kfz-Haftpflicht

| Der Kfz-Haftpflichtversicherer muss nach Ansicht des LG Erfurt einen Laptop, den ein Beifahrer im Fahrzeug mitführt und der bei einem Unfall beschädigt wird, nicht ersetzen. Denn nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung AKB Nr. A 1.5.5 ist die Beschädigung beförderter Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (LG Erfurt, Urteil vom 29.11.2012, Az. 1 S 101/12; Abruf-Nr. 132591 ). |